Nußdorf VII West [41436]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
 

Vorläufige Besitzeinweisung

Mit Wirkung vom 28.05.2025 gehen Besitz, Verwaltung und Nutzung auf die Empfänger der neuen Grundstücke über (vorläufige Besitzeinweisung).

(s. Bekanntmachungen)


letzte Aktualisierung: 05/06/2025
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 11/12/2001
Wahl des Vorstandes der TG
Feststellung der Wertermittlung 01/09/2024
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 01/10/2025
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 05/28/2025
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden.


    Vorläufige Besitzeinweisung gem. § 65 FlurbG
    -öffentliche Bekanntmachung vom 06.05.2025

Teilung des Flurbereinigungsgebietes (§ 8 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG))


    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung
    gemäß § 32 Satz 2 Flurbereinigungsgesetz

    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    gemäß § 32 Satz 3 Flurbereinigungsgesetz

    -öffentliche Bekanntmachung vom 09.01.2024

    Planfeststellung gem. § 41 Abs. 2 FlurbG
    Planfeststellungsbeschluss vom 10.01.2025; Bestandteile


    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
    -öffentliche Bekanntmachung vom 27.01.2025


    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    -öffentliche Bekanntmachung vom 14.02.2025
 
5. Kartenoben
 
Karte des neuen Bestandes;
Karte_NB.pdfKarte_NB.pdf
zum Stand: vorläufige Besitzeinweisung


Uebersichtskarte.pdfUebersichtskarte.pdf

Offenlage_Wertermittlung.pdfOffenlage_Wertermittlung.pdf

Karte zur vorläufigen Anordnungkarte_vorl_anordn_1500_frei.pdfkarte_vorl_anordn_1500_frei.pdf
vom 27.01.2025
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Philip Hochdörffer
Anschrift:
Lindenbergstraße 60, 76829 Landau
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
,Jürgen Rummel,Alexander Bauer,Wolfgang Schwalb,Markus Münch,Manfred Möckli,Thomas Pfaffmann,Georg Wambsganß,Steffen Pfaffmann
 
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Merkel, Claudia
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Mensinger, Tobias
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Sachgebietsleitung Bau:
Müller, Christof
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
42 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
144
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl