Greimerath [71046]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell und der Gemeinde Losheim am See.
Öffentliche Bekanntmachung

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Greimerath

gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Greimerath

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Greimerath durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.

2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.

3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemein­schaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch wurde nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt. Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht be­kannt.

Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abge­schlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Greimerath insbesondere zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.

Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Fußnote:
1vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73). Hierbei sind beson­dere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite für das Dienstleis­tungs­zentrum Ländlicher Raum unter https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/SERVICE/Elektronische-Kommunikation und für die ADD unter https://add.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ ausgeführt sind.


Trier, den 27.01.2025

DLR Mosel

Im Auftrag

Gez. Simon Liefgen

letzte Aktualisierung: 01/28/2025
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren wird gemäß § 86 Abs. 1 Nrn. 1 und 4 FlurbG angeordnet mit dem Ziel, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, der Dorfentwicklung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der naturnahen Entwicklung der Gewässer und der Gestaltung des Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen.
Es umfasst die gesamten landwirtschaftlich genutzten sowie teilweise die daran angrenzenden forstwirtschaftlichen Grundstücke mit Ausnahme der zusammenhängenden Waldgebiete der Gemarkung Greimerath. Die Ortslage Greimerath mit Ausnahme des Bebauungsplangebietes 'Hinter Hupeshaus' ist ebenfalls in das Bodenordnungsverfahren einbezogen.
Das Verfahren dient in besonderem Maße auch dem Erhalt und der Offenhaltung der Kulturlandschaft.
Neben agrarstrukturellen Zielsetzungen sollen durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren auch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern ermöglicht bzw. bodenordnerisch unterstützt werden.
Des Weiteren ist beabsichtigt, innerhalb des Naturschutzgebietes 'Panzbruch bei Greimerath' Flächen für ein großflächig angelegtes Beweidungsprojekt mit dem Ziel einer Extensivbeweidung auszuweisen.
Durch die Einbeziehung der Ortslage fördert das ländliche Bodenordnungsverfahren auch die strukturelle Dorfentwicklung der Gemeinde.
Für die Verwirklichung der gemeindlichen Entwicklungsziele sind vor allem bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb der Ortslage, insbesondere im Zusammenhang mit der Realisierung von Dorferneuerungs- und Dorfinnenentwicklungsmaßnahmen notwendig.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 10/13/2008
Anordnungsbeschluss 12/28/2009
Wahl des Vorstandes der TG 07/05/2010
Feststellung der Wertermittlung 11/24/2017
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 04/14/2014
Planwunschtermin 09/29/2017
Allgemeiner Besitzübergang 10/15/2018
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 11/06/2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes 09/10/2020
Berichtigung der öffentlichen Bücher 02/26/2021
Schlussfeststellung 01/27/2025
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2009
Einladung zur Vorstandswahl
Feststellung der UVP-Pflicht
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungs-
termin über die Ergebnisse der Wertermittlung

und Ladung zum Planwunschtermin
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanentwurfes (Rohplanvorlage)
(eingestellt: 25.05.2018)
Hebungen von Beiträgen zu den Flurbereinigungskosten
(eingestellt 27.06.2018)
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt: 09.10.2018)
Vorläufige Besitzeinweisung
gemäß § 65 FlurbG und
Überleitungsbestimmungen
gemäß §§ 62 Abs.3 und 66 FlurbG
(eingestellt am 16.10.2018)
1. Änderungsbeschluss
2 Änderungsbeschluss
(eingestellt am 13.11.2018)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
(eingestellt am 14.03.2019)
Anlagen zur "Aktion mehr Grün"
(eingestellt am 19.03.2019)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 06.06.2019)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 30.10.2019)
Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung" - Obstbaumschnittkurs -
(eingestellt am 11.02.2020)
Aktion "Mehr Grün"

- Broschüre

- Antragsformular 2020

- Sortenbeschreibung

(eingestellt am 18.02.2020)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag III geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 18.06.2020)
Vorzeitigige Ausführungsanordnung
(eingestellt am 11.09.2020)
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums
(eingestellt am 29.02.2024)
Schlussfeststellung des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Greimerath gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(neu eingestellt am 28.01.2025)
 
5. Kartenoben
 
Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!

Gebietsabgrenzung
Wertermittlungskarte
Karte zur Rohplanvorlage
(eingestellt: 25.05.2018; Größe 15 MB)
Karte zur Planvorlage
(eingestellt: 09.10.2018)
Karte zum Nachtrag I
(eingestellt am 06.06.2019)
Karte zum Nachtrag II
(eingestellt am 23.10.2019)
Karte zum Nachtrag III
(eingestellt am 16.06.2020)
Karte zum Nachtrag IV
(eingestellt am 23.02.2024)
Zuteilungskarte_N_IV.pdfZuteilungskarte_N_IV.pdf
Karte zum Nachtrag V
(eingestellt am 26.02.2024)
Zuteilungskarte_N_V.pdfZuteilungskarte_N_V.pdf
Karte zum Nachtrag VI
(eingestellt am 26.02.2024)
Zuteilungskarte_N_VI.pdfZuteilungskarte_N_VI.pdf

© Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Josef Leineweber
Anschrift:
Hauptstraße 130, 54314 Greimerath
Telefon:
06587 / 1285
Email:
sonstige Mitglieder:
Franzen Burkhard
Taubert Ralf
Schramm Walfried
Schmitt Edmund
Müller Michael
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Oeffling, Walter
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
602 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
652
Kosten:
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung
von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Greimerath
eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten
in Höhe von 84 v. H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungs-
gebietes zu leistende Eigenanteil lediglich 16 v. H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Greimerath
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung