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Ausbauplan |
Der Ausbauplan ist eine einfache Form des Wege- und Gewässerplanes, der durch die Obere Flurbereinigungsbehörde gemäß § 41 Abs. 4 FlurbG genehmigt wird. Die Plangenehmigung kann unterbleiben, wenn die bau-, wasser- und landespflegerechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen durch Bescheid der zuständigen Kreisverwaltung einzelrechtlich genehmigt werden. |
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