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Futtermittel-Hygiene-Verordnung - wichtige Hinweise |
Stand: 03/14/2006 |
Autor: Detlef Groß, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel Die Futtermittel-Hygiene-Verordnung ist seit 01.01.2006 in Kraft. Wichtige Punke sind insbesondere die Aussagen zum Einsatz von Aminosäuren und Säuren zur Konservierung. ![]() Alle Futtermittelunternehmer, d.h. auch Landwirte, Lohnunternehmer und -mischer, müssen sich zum 01. Januar 2006 registrieren lassen. Zuständig in Rheinland-Pfalz ist die ADD Trier. Eine Erleichterung. Die Registrierung erfolgt für Landwirte über den Agrarantrag. ![]() von Futtermitteln sicherstellen heißt, dass die Art und Herkunft der Futtermittel zu dokumentieren ist. Hierzu genügen Lieferscheine und Rechnungen. Schlagbezogene Aufzeichnungen sind keine Pflicht! ![]() der Fütterungsanlagen und Futterlager /-transport, hygienischer Zustand von Tränken und Tränkewasser, getrennte Lagerung der Futtermittel von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und Desinfektionsmitteln ist vorgeschrieben. Dies gilt auch für Aufzeichnungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. ![]() Landwirte dürfen Futtermittel nur noch von registrierten Futtermittelunternehmern beziehen. – Ausnahme hierbei ist die direkte Lieferung von Futtermitteln von Flächen unter 5 ha an örtliche landwirtschaftliche Betriebe (bis 50 km Entfernung). Achten Sie aber darauf, dass Ihr Lohnunternehmer, der z.B. bei der Ernte Silierstoffe einsetzt oder zur Erstellung Ihrer Futtermischungen eine mobile Mahl- und Mischanlage verwendet, registriert ist. ![]() Zum Einsatz von Fischmehlhaltigen Mischfuttern mit weniger als 50% Rohprotein ist eine Registrierung, bei mehr als 50% Rohprotein eine Zulassung des Betriebes erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu unbedingt an die ADD, da dies auch Cross Compliance relevant ist. ![]() Landwirte, die in ihren Futtermischungen Zusatzstoffe wie z.B. Propionsäure, oder freie Aminosäuren einsetzen, müssen zusätzlich ein so genanntes HACCP-Konzept (Verfahrensbeschreibung und kritische Kontrollpunkte) für den Einsatz dieser Zusatzstoffe erstellen. |
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